Evangelische Altenhilfe
Ludwigshafen

Vorsorge treffen, nicht nur fürs Alter!

Liebe Leserinnen und Leser, vielleicht haben auch Sie sich hin und wieder schon Gedanken gemacht, wie Ihr Leben im Alter, bei Krankheit, nach einem Unfall oder in einer sonstigen, alles verändernden Lebenssituation aussehen sollte.

Wie wichtig es ist, solche Gedanken schriftlich festzuhalten, merkt man dann leider häufig erst, wenn es hierfür schon zu spät ist. Ganz unverhofft kann es jeden von uns treffen und man findet sich plötzlich in der misslichen Lage wieder, nicht mehr selbst entscheiden zu können.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Um es nicht soweit kommen zu lassen, sollten Sie sich frühzeitig mit den Themen „Vorsorgevollmacht“ und „Patientenverfügung“ auseinandersetzen. Denn so haben Sie die Möglichkeit für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen. Hierbei sollten Sie jedoch bedenken, dass Ihr Bevollmächtigter befugt ist, alle Entscheidungen die Sie als gesunder Mensch treffen können, auch eigenständig treffen kann und darf. Erteilen Sie eine Vorsorgevollmacht also nur einer Person Ihres absoluten Vertrauens!

Oft werden diese Vollmachten auch mit Patientenverfügungen verknüpft. Sie können hier Ihre Wünsche in Vermögens-, Post- und Behördenangelegenheiten festlegen, ebenso Ihre Aufenthaltsbestimmung und Regelungen der Gesundheitsfürsorge, einschließlich der Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen. Hier ist es ratsam, den Hausarzt hinzuzuziehen. Sie selbst legen fest, in welchem Umfang Sie Vollmachten erteilen und beugen einer Betreuung von Amtswegen vor, sollten Sie unverhofft nicht mehr geschäftsfähig sein. Ändern oder Widerrufen können Sie eine Vorsorgevollmacht jederzeit. Auch müssen Sie diese nicht unbedingt notariell beglaubigen lassen, Ausnahmen bilden hier jedoch z.B. Grundstücksveräußerungen und Erbschaftsangelegenheiten.

Besprechen Sie Ihre Wünsche auf jeden Fall mit Ihrer Vertrauensperson und falls Sie dieser nicht sofort eine Kopie Ihres schriftlich festgehaltenen Willens aushändigen sollen, teilen Sie dieser mit, wo Sie Ihre Vollmacht hinterlegt haben.

Die Betreuungsverfügung

Haben Sie niemanden der Ihr volles verdient, oder ist die Vorsorgevollmacht für Sie mit dem Gefühl verbunden, Ihre Angelegenheiten aus den Händen zu geben, haben Sie die Möglichkeit einer Betreuungsverfügung.

Hier bestimmen Sie, im Idealfall ebenfalls wieder einen Menschen der Sie und Ihre Bedürfnisse gut kennt, für Ihre Belange einzusetzen, sollten Sie Ihren Rechtsgeschäften nicht mehr nachkommen können. Hiterlegen können Sie diese Verfügung beim Betreuungsgericht.

Befugnisse eines Bevollmächtigten

Die Befugnisse eines Bevollmächtigten unterliegen, im Gegensatz eines Betreuers, kaum einer Kontrolle und für welche Variant der Vorsorge Sie sich entscheiden, hängt ganz von Ihnen und Ihrem persönlichem Umfeld ab, doch auseinandersetzen sollten Sie sich mit diesem wichtigen Thema auf jeden Fall.

Mustervordrucke und nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Betreuungsverein Ihrer Stadt, dem Bundesministerium für Justiz oder im Internet.

Andrea Rosenkranz, Sozialer Dienst

Quelle Beitragsbild: © TLFD – smiling senior woman – Item ID: 4599459 – http://photodune.net/item/smiling-senior-woman/4599536